Kündigung der Mitgliedschaft

Jeweils zum 30.04. eines jeden Kalenderjahres ist die schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft (natürlich auch gern per Mail) mit drei monatiger Kündigungsfrist (also zum Ende des jeweiligen Schuljahres) möglich. Liegt bis zum 30.04. keine Kündigung vor verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Schuljahr. Der Mitgliedsbeitrag kann steuerlich als Spende geltend gemacht werden. Bis zu einer Höhe von 200€ pro Jahr reicht für das Finanzamt im Regelfall der Kontoauszug mit der Abbuchung. Bei einer Spende über 200€ stellen wir Euch gern eine Spendenbescheinigung aus.